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Anbieterwechsel: So geht´s
Ein Anbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab und dauert
ca. sechs bis zehn Wochen. Die Belieferung beginnt immer zum Ersten eines
Monats. Wenn Sie sich für einen neuen Versorger entschieden haben, brauchen Sie
nur noch dessen Anmeldeformular auszufüllen. In vielen Fällen können Sie den
Wechsel auch komplett online beantragen. Gleichzeitig bevollmächtigen Sie Ihren
neuen Versorger, sämtliche Formalitäten des Wechsels – also die Kündigung bei
Ihrem Altversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber – für Sie zu erledigen.
Selbst kündigen sollten Sie nur dann, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht
aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen.
Wer kann (nicht)
wechseln
Jeder Haushaltskunde, der einen eigenen Vertrag mit dem
örtlichen Versorgungsunternehmen hat, kann seinen Stromversorger wechseln.
Sollte der Strom über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, kann der Vermieter
als Vertragspartner den Wechsel durchführen.
Kunden mit Zweitarifzähler (Tag- und Nachtstrom): Für Nachtstrom gibt es derzeit
leider noch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Einige alternative
Versorger beliefern auch Zweitarifzähler, allerdings wird dann nicht mehr nach
Tag- und Nachtstrom unterschieden, der vereinbarte Arbeitspreis gilt rund um die
Uhr. Daher ist vor allem für Heizstromkunden ein Wechsel meist nicht
lohnenswert.
Wärmepumpenstrom: Hier gilt das Gleiche. Sondertarife für Wärmepumpen werden nur
von den örtlichen Versorgern angeboten.
Vertragsbindung: Beim Versorgerwechsel müssen Sie eine eventuelle
Vertragsbindung an Ihren jetzigen Versorger beachten. Im Falle einer
Preiserhöhung steht Ihnen jedoch unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenn Sie zum Grundversorgungstarif (auch „Allgemeiner Haushaltstarif“) beliefert
werden, können Sie immer zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Zusammensetzung des Strompreises
In den meisten Tarifen besteht der Strompreis aus zwei
Komponenten: dem Grundpreis für Netznutzung und Stromzähler und dem Arbeitspreis
pro verbrauchter Kilowattstunde (KWh). Die Angaben in diesem Tarifrechner sind
grundsätzlich Brutto und beinhalten sämtliche Steuern und Abgaben
(Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Abgaben aus dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
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