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Anforderungen für leistungsgemessene
Strom-/Gasangebote :
(Industriekunden) Leistungsgemessene Energielieferung beginnt
bei: Strom: 100.000 kWh pro Jahr / 30 kW Leistung Gas: 1.500.000 kWh pro Jahr
Folgende Daten sind erforderlich, um ein Angebot für Industriekunden zu
erstellen:
• Laufzeit bestehender Vertrag / Beginn Neuvertrag
• Jahresverbrauch HT/NT in kWh
• Spitzenleistung pro Jahr in kW
• Blindarbeit pro Jahr in kVArh
• Lastgang vom aktuellen Versorger
• Spannungsebene Lieferung (Niederspannung 400V/Mittelspannung i.d.R. 20kV)
• Spannungsebene Messung (Niederspannung 400V/Mittelspannung i.d.R. 20kV)
Begriffe:
HT/NT: HT=Hochtarif => Tagstrom, meist zwischen 6-21
Uhr, jedoch gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Versorgern NT=Niedertarif
=> Nachtstrom, meist von 21-6 Uhr
Spitzenleistung: Leistung, die seitens des
Energieversorgers zur Verfügung gestellt wird, gemessen in kW. Die höchste in
einem Zeitraum zur Verfügung gestellte Leistung wird dem Kunden in Rechnung
gestellt. Es gibt die Varianten „Monatsleistungspreis“ (MLP) und
„Jahresleistungspreis“ (JLP). Das bedeutet, ein Wert, der einmal im Monat/Jahr
erreicht wird, wird für diesen Zeitraum berechnet, als hätte man ihn dauerhaft
benötigt. Man könnte den Leistungspreis auch als Bereitstellungspreis für die
vorgehaltene Leistung bezeichnen. Die Leistung, die ein Unternehmen benötigt,
muß vom Energieversorger bereitgestellt werden, da der Kunde diese z.B. beim
Einschalten von Maschinen ohne Verzögerung benötigt.
Lastgang: Aufzeichnung von Leistungswerten über eine
beim Kunden installierte Messeinrichtung jede ¼-Std. bei Strom /jede Std. bei
Gas. Wird im Excelformat (.xls oder .csv) auf Anfrage vom aktuellen Versorger
dem Kunden zur Verfügung gestellt. Werte aus den vergangenen 12 Monaten werden
für eine exakte Kalkulation eines Angebotes unbedingt benötigt.
Blindarbeit: Blindarbeit oder Blindleistung ist ein
Begriff aus der Elektrotechnik. Blindleistung ist Pendelenergie im Stromnetz Der
Sinn eines elektrischen Versorgungsnetzes ist es, Energie vom Erzeuger zum
Verbraucher zu übertragen. Allerdings fließt in dem mit Drehstrom oder
Wechselstrom betriebenen Netz noch zusätzlich Energie, die hin- und herpendelt.
Die Höhe dieser Energie pro Zeit wird quantifiziert durch die Blindleistung. Bei
allen am Netz angekoppelten Komponenten und beim Leistungsnetz selbst tritt in
der Regel immer Blindleistung auf. Denn ein Stromkreis enthält gewöhnlich immer
die drei passiven linearen Komponenten:
Kondensator
Induktivität
Ohmschen Widerstand
Und damit liegt in einem Wechselstromnetz immer eine Blindleistungsbelastung
vor. Die Blindleistung erzeugt einen Stromfluss, der mit dem
Blindleistungsbedarf der Verbraucher ansteigt. Damit die Leitungen nicht noch
mehr erwärmt werden, muss sowohl für größere Leiterquerschnitte an den
Versorgungsleitungen gesorgt werden, als auch für größere Generatoren und
Transformatoren. Deshalb müssen industrielle Elektro-Großverbaucher zusätzlich
zur bezogenen Wirkleistung auch den Blindleistungsbezug bezahlen. Bei
Privatkunden und Kleinverbauchern, die sehr geringe Blindleistungsbelastung
erzeugen, werden diese Kosten nicht berechnet.
Spannungsebene: Die Spannungsebene besagt, mit welcher
Spannung der Kunde aus dem öffentlichen Netz versorgt wird. Es gibt die zwei
Varianten Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS). Die Niederspannung
beträgt 400V ( 0,4 kV), die Mittelspannung zwischen 1000 – 50000 V (1 – 50 kV),
wobei in der Regel Industriekunden mit 20 kV versorgt werden. Dieser Wert spielt
deshalb eine sehr große Rolle, da zwischen den Spannungsebenen große
Preisunterschiede liegen und bei Angebotserstellung mit der falschen
Spannungsebene ein falscher Preis entsteht. Es gibt zwei Seiten beim Kunden, die
berücksichtigt werden müssen.
1. Die Lieferseite (Lieferspannung)
2. Die Messseite (Messspannung)
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